Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Preise für die Hundeschule, die Ferienwohnungen und die Stellplätze entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.
http://www.forsthaus-metzelthin.de/index.php/preise
1. Hundeschule Forsthaus Metzelthin
1.1. Trainingsdauer / Abrechnung: Trainingsstunden werden je angefangene viertel Stunde abgerechnet. Die Dauer des einzelnen Trainings ist abhängig von der Problemstellung und wird mit Ihnen abgesprochen.
1.2. Terminabsprache: Die Termine werden im voraus vereinbart. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen 24 Stunden vor Antritt mündlich (Telefon => Anrufbeantworter nur nach Rückruf gültig) oder schriftlich (Fax oder e-mail) abgesagt werden. Anmeldungen für Einzel- und Gruppenstunden, Welpen- und Junghundepakete und alle Seminare und Workshops, auch wenn sie mündlich erfolgt sind, sind verbindlich.
1.3. Erstgespräch: Das Erstgepräch ist Bestandteil des Trainings und verpflichtet Sie nicht zu weiteren Trainingsstunden. Die Bezahlung erfolgt in bar im Anschluss an das Gespräch. Sofern ein Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin ohne abzusagen nicht erscheint, wird der Aufwand von einer Stunde = 60 Minuten berechnet.
1.4. Welpenpaket / Junghundepaket:
Dem Training geht ein Erstgespräch voraus, das gesondert als Beratung abgerechnet wird, der Preis ist nicht im Paketpreis enthalten und richtet sich nach der Länge des Gesprächs. Die Abrechnung erfolgt auch, wenn nach dem Erstgespräch kein Paket gebucht wird. Durch die Teilnahme am Erstgespräch erkennt der Kunde diese Regelung an. Die Einzelstunden müssen innerhalb 3 Monaten abgearbeitet werden. Die Gruppentermine können nur genommen werden, wenn die Einzelstunden komplett absolviert wurden. Sie müssen innerhalb der 3 Monate abgearbeitet werden. Die Termine werden vorab vereinbart und können nur bedingt verschoben werden.
1.5. Dauer von Gruppenkarten: Gruppenkarten gelten vom Tag der Ausstellung ab 4, bzw. 2 Monate. Die Stunden müssen in dieser Zeit genommen werden, sonst verfällt der Anspruch auf Teilnahme in der Gruppe.
1.6 Seminare/Vorträge und Workshops
Bei Anmeldung zu einem Seminar / Workshop werden 20% der Seminar/ Workshopkosten sofort fällig. Sie sind innerhalb einer Woche auf eines unserer Konten zu überweisen. Der Rest wird vier Wochen vor Beginn des Seminars / Workshop per Überweisung fällig. Bei Absagen 30 Tage vor Beginn des Seminars / Workshop wird die Anzahlung als Stornierungsgebühr einbehalten. Bei späterer Absage wird die volle Gebühr fällig, außer es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Bei einer Erkrankung oder die Erkrankung Ihres Hundes ist die Erstattung der Teilnehmergebühr nicht möglich.
1.7. Rücktrittsrecht
Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Die Hundeschule Forsthaus Metzelthin behält sich vor, bei schlechtem Wetter Termine abzusagen. In diesem Fall werden die Trainingsstunden sofern möglich nachgeholt. Die Hundeschule Forsthaus Metzeltin kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Teilnehmer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen des Trainers/Referent/Veranstalter widersetzt. Das Training kann ebenfalls abgebrochen werden, wenn der Hundehalter grob fahrlässig handelt oder dem Hund Schmerzen zufügt. In diesen Fällen ist keine Rückvergütung möglich.
Die Hundeschule Forsthaus Metzelthin behält sich vor, aufgrund von eigenen Erkrankungen oder sonstigen privaten Hinderungsgründen Termine kurzfristig abzusagen oder zu ändern. Es erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Nach Möglichkeit wird unverzüglich ein Ersatztermin bereit gestellt. Sollte dem Teilnehmer nicht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten ein weiterer Termin angeboten werden, so kann er von dem Vertrag zurücktreten und die Kursgebühren zurück verlangen.
Die Hundeschule Forsthaus Metzelthin behält sich kurzfristige und kleinere Änderungen bzgl. Trainingsort und -ablauf sowie zeitliche Verschiebungen vor. Diese Änderungen werden selbstverständlich rechtzeitig bekannt gegeben.
Verspätet sich ein Teilnehmer zu den vereinbarten Einzel- ,Gruppen oder Seminarterminen, gehen die Verspätungen zu Lasten des Teilnehmers und berechtigen weder zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der veinbarten Trainingszeit.
1.8. Mindestteilnehmerzahl bei Seminaren
Seminare können in der Regel nur stattfinden, wenn sich eine Mindestanzahl an Teilnehmern angemeldet hat. Diese ist von der Kurs- und Seminarausschreibung abhängig. Die Hundeschule Forsthaus Metzelthin kann Seminare wegen zu geringer Beteiligung absagen.
1.9. Teilnahme
Der Teilnehmer versichert, dass der Hund gesund und geimpft ist, keine ansteckenden Krankheiten vorliegen, der Hund ausreichend hapftpflichtversichert ist und dass er behördlich gemeldet ist. Impfpass und Versicherungsschein sind auf Anfrage vorzulegen.
Chronische Erkrankungen sind der Hundeschule Forsthaus Metzelthin bereits vor der Anmeldung mitzuteilen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, der Hundeschule Forsthaus Metzelthin über Verhaltensauffälligkeiten, wie z. B. übermäige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Trainingsbeginn zu informieren.
1.10. Gefahren/Haftungsausschluss
Der Teilnehmer/Besitzer haftet für alle von ihm und seinem Hund während des Trainings/der Veranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sowie für Schäden, die dem Veranstalter oder einem Dritten, sowie deren Sachen durch falsche Angaben des Teilnehmers entstehen. Dies gilt auch für fahrlässig herbeigeführte Schäden. Dies gilt insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Anwendung der Übungen ( mit oder ohne Beisein der Trainerinnen) entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Begleitpersonen sind vom Teilnehmer vor der jeweiligen Teilnahme ausdrücklich über die Haftungsregeln sowie diese AGB zu belehren. Für jegliche Schäden, die ein Teilnehmer dadruch verursacht, dass er die Anweislungen vom Veranstalter missachtet oder eine bestimmung dieser AGB verletzt, haftet ausschließlich der Teilnehmer. Es wird keine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit übernommen.
Jeder Teilnehmer besitzt eine Haftpflichtversicherung für sich und seinen Hund.
1.11 Tierschutz
Die Verwendung von Strom-, Stachel- und Endloswürgehalsbändern, sowie die Verwendung sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel sind gänzlich untersagt und werden von uns zur Anzeige gebracht. Sollte ein Teilnehmer auf diese Hilfsmittel nicht verzichten wollen, kann er ohne Ersatzleistung vom Training ausgeschlossen werden.
1.12. Garantieleistungen
Die Hundeschule Forsthaus Metzelthin ist für ausbleibende Erfolge bei der Erziehung der Hunde nicht haftbar zu machen. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
Eine Erfolgsgarantie des Trainings kann nicht gegeben werden, da der Erfolg des Trainings bedingt durch die notwendige, konsequente und richtige Anwendung der Trainingsvorschläge maßgeblich von Teilnehmer selbst und auch von vielen Umweltfaktoren (Vorerfahrungen, Umgebung, Gesundheit u.ä.) abhängt.
1.13. Kopierrechte
Kopierrechte Unterlagen, die von der Hundeschule Forsthaus Metzelthin im Zusammenhang mit dem Training ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule Forsthaus Metzelthin nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Einscannen, Abschriften oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule Forsthaus Metzelthin reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
1.14. Datenschutz
Teilweise werden Fotos oder Tonband-/Videoaufnahmen seitens der Hundeschule Forsthaus Metzelthin oder aber auch seitens der Seminarreferenten oder anderer Teilnehmer gemacht. Sollte ein Teilnehmer der Veröffentlichung in jeglicher Form nicht zustimmen, ist dieses schriftlich zu vermerken. Ansonsten sind diese Aufnahmen für jegliche Verwendung freigegeben. Persönliche Daten (E-Mail Adresse, Telefonnummer usw.) werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Ansonsten gilt die Datenschutzerklärung.
1.15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder nicht durchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden ist oder unwirksam ist, richtet sich der Inhalt dieses Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Allgemeine Mietbedingungen
1. Ferienwohnungen
1. 1. Vertragsschluss
a) Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Mieters bestätigt.
b) Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen maximalen Personenzahl und Hundezahl belegt werden.
1.2. Mietpreis und Nebenkosten
a) In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Bettwäsche und Handtücher) enthalten.
b) Es wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises vereinbart, fällig bei Vertragsabschluss. Geht die Anzahlung trotz Mahnung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein ist dieser berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter ist dann zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn per Überweisung fällig.
1.3. Mietdauer
a) Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20.00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.
b) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 12.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.
1.4. Rücktritt durch den Mieter
a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% des Mietpreise (entspricht der Anzahlung)
Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
danach und bei Nichterscheinen 90%
c) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
d) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
e) Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
1.5. Kündigungsrecht
a) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
b) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
c) Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter das Zimmer vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).
d) Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).
e) Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung / des Ferienhauses gewährt.
f) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
1.6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
1.7. Pflichten des Mieters
a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
c) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
d) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
e) Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn (vgl. Ziff. 5 b) zu erstatten.
1.8. Haftung des Vermieters
a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren.
b) Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
c) Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
1.9. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen, dürfen mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
1.10. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
1.11. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
2. Stellplätze
2.1. Vertragsabschluß
Reservierungen können schriftlich, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden. Wir stellen 7 Stellplätze für Reisemobile / autarke Caravans zzur Verfügung. Die Resrvierung eines bestimmten Platzes kann erfolgen, wenn dieser Platz noch nicht belegt ist.
2.2. Miete
Die gültigen Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer können der Preisliste entnommen werden. Die Preise gelten je Reisemobil / Caravan und enthalten außer der Platzmiete Strom und Wasser.
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% fällig. Geht die Anzahlung trotz Mahnung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein ist dieser berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter ist dann zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn per Überweisung fällig.
2.3. An- und Abreisezeiten
Der Stellplatz steht dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Anmeldung ist ganztägig möglich. Bei Anreise nach 18.00 Uhr bitten wir um Benachrichtigung. Der Stellplatz muss am Abreisetag bis 12.00 Uhr sauber verlassen werden. Bei Fristüberschreitung kann ein weiteres Entgelt erhoben werden.
1.4. Rücktritt durch den Mieter
a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% des Mietpreise (entspricht der Anzahlung)
Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
danach und bei Nichterscheinen 90%
c) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
d) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
e) Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
3. Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Es findet deutsches Recht Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
c) Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
4. Datenerhebung und – speicherung:
Wir nutzen Ihre Informationen für das Erbringen von Dienstleistungen einschließlich der Abwicklung der Zahlung. Wir verwenden Ihre Informationen auch, um mit Ihnen über Dienstleistungen und über Marketingangebote zu kommunizieren sowie dazu, unsere Datensätze zu aktualisieren und Ihre Kundenkonten bei uns zu unterhalten und zu pflegen sowie dazu, Inhalte wie z. B. Wunschzettel oder Kommentare abzubilden und Ihnen Dienstleistungen zu empfehlen, die Sie interessieren könnten. Wir nutzen Ihre Informationen auch dazu, unseren Online-Auftritt zu verbessern, einem Missbrauch unserer Website vorzubeugen oder einen zu entdecken oder Dritten die Durchführung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen in unserem Auftrag zu ermöglichen.
Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung der Dienstleistungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung eines Kommentars oder sonstige Tätigkeiten auf unseren Webseiten erforderlichen personenbezogenen Daten befinden sich auf unserer Seite http://www.forsthaus-metzelthin.de/index.php/impressum
Kontakt:
Ute Rott & Ernst Wagner-Rott GbR
Forsthaus Metzelthin – Die freundliche Hundeschule für große und kleine Hunde
Ferien mit dem Hund
Metzelthin 22
17268 Templin – OT Klosterwalde
039885 – 52 00 70
Metzelthin 03.04.2023